AGB

Verantwortliche Stelle i.S.d. §13 Abs. 1 TMG

Inhaber. Timm Lehmann
Adresse : Osterland 6a
PLZ: 31832 Bennigsen
Telefon: 0170-8768563
Office: 05045-9120728

Umsatzsteuer: 42/126/02368
E-Mail: info@hamburgfeiert.de

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1. Für alle Geschäftsvorgänge, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Geschäfts- und Mietbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit und werden hiermit widersprochen. Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung, mittels Fax oder per E-Mail sind für den Auftraggeber bindend, für uns jedoch erst nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls bestätigen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform. Beide Vertragspartner verpflichten sich zu Stillschweigen über den Vertragsinhalt gegenüber Dritten.

2. Der Auftraggeber erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an unseren Mietgeräten.
3. Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Sofern Nebenabsprachen getroffen werden, bedürfen diese der Schriftform und ergänzen unsere AGB.
4. Bestellungen sind für den Kunden verbindlich. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders an- gegeben, netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Fracht, Porto, Zoll, Steuern und sonstige Neben- kosten berechnen wir nach dem Stand zum Zeitpunkt der Bestellung gesondert.
5. Die Fa. Hamburgfeiert(- im nachfolgenden „der Auftraggeber“ genannt -) ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

6. Unsere Mietgeräte sind nicht versichert. Eine Versicherung unserer Mietgeräte für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen. Bei Verlust unserer Mietgeräte oder Zubehör haftet der Auftragnehmer mit 100% des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes.
7. Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung am Lager zum vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin und endet mit der Rückgabe an das Lager, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer.
8. Wird die vereinbarte Mietzeit ohne Einverständnis überschritten, so berechnen wir jeden weiteren Tag zum vollen Einsatz. Sofern durch die nicht vereinbarungsgemäße Rücklieferung dem Auftraggeber nachweislich Schaden entsteht, ist vom Auftragnehmer darüber hinaus Schadenersatz zu leisten.

9. Wird ein schriftlicher Auftrag weniger als 3 Monat vor Mietbeginn vom Auftragnehmer storniert, ist der Auftragnehmer zur Zahlung in Höhe von 75%, bei Absage bis 3 Monate vor Mietbeginn zur Zahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises verpflichtet.
Dem Kunden bleibt es jedoch seinerseits nachgelassen, einen geringeren Schaden als in dem pauschalierten Schadensersatzbetrag vereinbart, nachzuweisen.

10. Hamburgfeiert behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.

11. Die Gerätemiete wird auch dann fällig, wenn das/die Gerät/e nicht im Einsatz und/oder nur in Bereitschaft war.

12. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die entliehenen Geräte ordnungsgemäß zu behandeln und sichert dem Auftraggeber zu, die gemieteten Gegenstände in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben und sie nur von entsprechend fachlich eingewiesenem Personal transportieren, aufbauen und bedienen zu lassen. Unsere Anweisungen bezüglich der Mietgeräte und Sicherheitsvorschriften sind zu befolgen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Auftragnehmers, es sei denn, dass der Auftraggeber die Lieferung mit eigenen Transportmitteln selbst vornimmt.

13. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestes und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben, unsere Mietgeräte vor jeglichen Zugriffen Dritter zu schützen und uns sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze unserer Eigentums- / Besitzrechte trägt der Auftraggeber. Das gleiche gilt für den Schaden, der uns durch Ausfall unserer Geräte aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen beim Auftragnehmer entsteht.
14. Bei Freiluftveranstaltungen (”Open Air”-Veranstaltungen) müssen die Mietgeräte geeignet überdacht werden.
15. Eine Weitervermietung unserer Mietgeräte ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet!
16. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Mietgeräte ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt! Der Auftragnehmer ermächtigt uns, unter Verzicht auf sein Hausrecht, zur Wiedererlangung unseres Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem die gemieteten Geräte lagern. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grunde, steht dem Auftragnehmer nicht zu.

17. Für die notwendige Stromversorgung hat der Auftraggeber zu sorgen. Der Auftraggeber trägt die Haftung für die vom Auftraggeber vorgegebene Stromversorgung.
18. Die Übernahme der Mietgeräte durch den Auftragnehmer gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes.  Für später auftretende Schäden und damit verbundenen Folgen übernimmt der Auftraggeber keine Haftung.

19. Bei Ausfall eines oder mehrerer Mietgeräte hat der Mieter dem Vermieter dies unverzüglich während der Veranstaltung anzuzeigen. Wir werden nach Kenntnisnahme kurzfristig versuchen, das oder die betreffenden Geräte instand zusetzen oder entsprechend auszutauschen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Ein unverschuldet ausgefallenes Gerät wird nicht berechnet, wenn es von uns nicht ersetzt werden kann. Für ein etwaiges Nichtfunktionieren unserer Mietgeräte nach einer Koppelung mit nicht von uns gestellten Geräten seitens des Kunden, haften wir unter keinen Umständen. Der Vermieter behält sich im Servicefall vor, ggf. anfallende Fahrt- und Arbeitskosten des Technikers zu berechnen.

20. Für alle Schäden an unseren Mietgeräten oder Personen, die durch unsachgemäße oder grob fahrlässige Behandlung während der Mietdauer verursacht werden, haftet der Mieter in voller Höhe. Dazu zählen auch Schäden durch Blitzschlag, Überspannung oder Schäden, die z. B. durch Dritte oder Gäste verursacht werden, die nicht oder nicht mehr ermittelt werden können. Wir empfehlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzu- schließen.
21. Bei der Rückgabe durch den Mieter werden unsere Mietgeräte in Gegenwart des Mieters oder seines Beauftragten sofort eingehend auf Schäden geprüft und diese schriftlich angezeigt und dokumentiert. Stark verschmutzt zurückgebrachte Mietgeräte werden auf Kosten des Mieters gereinigt!
22. Bei Abholung unserer Mietgeräte am Veranstaltungsort durch unsere Mitarbeiter, hat uns der Mieter Gelegenheit zu geben, unsere Mietgeräte auf Schäden zu überprüfen, andernfalls bestätigt der Vermieter nicht, dass diese einwandfrei übernommen wurden. Der Vermieter behält sich in diesem Fall ausdrücklich vor, die Geräte im Lager eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzu- zeigen.

23. Eigenmächtige Reparatureingriffe und -versuche an unseren Geräten sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung trägt der Mieter die Reparaturkosten in voller Höhe. Bei Schadensanzeigen nach der Veranstaltung kann der Mieter keine Mietminderungsansprüche mehr stellen. Mietminderungs-ansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn uns der Mieter angemessene Zeit und Gelegenheit verweigert, den oder die Mängel zu beseitigen oder wenn sich herausstellt, dass der Ausfall unserer Mietgeräte z. B. auf Überlastung, einen Stromausfall, eine zu gering ausgelegte Stromversorgung oder durch unsachgemäße Eingriffe vom Mieter oder von Dritten zurückzuführen ist. 

24. Schadenersatzansprüche jeglicher Art an den Vermieter sind ausgeschlossen, auch wenn, z. B. durch Ausfall eines Mietgerätes, die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweispflicht für Schadensgrund und -höhe.

25. Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung in Bar, oder innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen. Erstaufträge und Beträge unter 150,00 Euro sind sofort in Bar zur Zahlung fällig. Schecks werden nur erfüllungshalber und unter Vorbehalt angenommen.
26. Im Falle von Zahlungsverzug (10 Tage nach Rechnungsstellung) schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5% über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank, jedoch mindestens 9,26% Jahreszinsen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert! Die Gewährung zugesagter Skonti ist von der pünktlichen Einhaltung der Zahlung abhängig.

27. Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung – verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Bezirksdirektion (http://www.gema.de/plz-suche/).

28. Erfüllungsort sowie der zuständige Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Bennigsen. Maßgeblich ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden.

29. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen rechts- verbindlich, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende, die den ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck sichert.

30. Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Veränderungen in den benannten Personen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und etwaige Hindernisse bei der Vertragsdurchführung. Über den Informationsaustausch und die Absprachen der Ansprechpartner wird von Hamburgfeiert eine dem Kunden zu übermittelnde Bestätigung erstellen. Die Bestätigung ist für die Absprachen der Parteien verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

31. Leistungsänderung: Wünscht der Kunde eine Änderung oder Erweiterung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies Hamburgfeiert schriftlich mit. Diese wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz von Hamburgfeiert zu vergüten. Hamburgfeiert teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird sie entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.Vereinbarte Termine werden, wenn und sowie sie im Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. Die Agentur wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

32. Der Veranstalter verpflichtet sich ausdrücklich, gegenüber Dritten keinerlei Auskunft über vereinbarten Gagen oder sonstigen vertraglichen Einzelheiten zu geben, es sei denn, er
wird gesetzlich dazu verpflichtet.

33. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.